Symbolfoto: Kinderporno im Internet und Darknet

Digital generierte Kinderpornographie

I. Die Polizei soll effektiver ermitteln dürfen

Anfang 2020 hat der Bundestag beschlossen, der Polizei die Möglichkeit gegen, computergenerierte Kinderpornographie zu erzeugen, um diese im Einzelfall bei den Ermittlungen verwenden zu können.

Angeblich sei es den Ermittlern sonst oft nicht möglich, in bestimmte – mehr oder weniger leicht zugängliche – Bereiche von „Kinderpornoringen“ oder überhaupt Foren oder Chats zu gelangen.

Es werde dort nämlich verlangt, erst selber Kinderpornos hochzuladen, bevor man sozusagen „aufgenommen“ wird („Tauschzwang“)

Das Bundeskriminalamt soll nun ermächtigt werden, am Computer echt aussehende Kinderpornographie („deep-fakes“) zu erzeugen und damit „Eintrittarten“ zu erzeugen.

II. Gibt es wirklich einen Tauschzwang?

Als Anwälte, die im Sexualstrafrecht tätig sind und eine Vielzahl von Beschuldigten in Kinderpornoverfahren verteidigt haben, müssen wir feststellen, daß uns kein Fall bekannt ist, bei dem das Hochladen von Kinderpornos tatsächlich die Voraussetzung war, um zum Beispiel bei „Playpen“ an Bilder und Videos zu gelangen.

Es kann natürlich sein, daß unsere Einsichten nur begrenzt sind, und das BKA tatsächlich vor den genannten Hürden steht und deswegen nicht ermitteln kann, was es sollte.

Aber eines muß man sich bei der Sache klarmachen: Der Staat in Form des BKA soll Kinderpornos produzieren und verbreiten, die „echt“ aussehen. Aber ging es bei der Bekämpfung der Kinderpornographie nicht darum, daß das Anschauen, Besitzen, Verbreiten von Kinderpornos bei den Konsumenten/Sammlern angeblich dazu führt, immer mehr anschauen zu wollen und letztlich zu der Gefahr führen, Kinderpornos selber herzustellen oder Kinder zu mißbrauchen?

Wenn das stimmen sollte, erscheint es absurd, nun die Menge an Kinderpornos zu erhöhen.

Abgesehen davon kann es passieren, daß die Forennutzer, die tatsächlich erst Zugang gewähren, wenn man selber Kinderpornos bereitstellt, gar nicht auf die computererzeugten Dateien reinfallen. Aber das ist eine andere Sache…

III. Ausblick

Es ist zu erwarten, daß mehr Bilder im Internet und evtl. auch tatsächlich effektivere Ermittlungen zu mehr Ermittlungsverfahren wegen Besitz, Verbreiten usw. kinderpornographischer Schriften kommen wird. Wie oft und wo die Polizei die künstliche Kinderpornographie erzeugen wird, bleibt abzuwarten.

Thomas Pohl
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht